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UV Recht & Reha Aktuell
UV Recht & Reha Aktuell 11/2022 vom 23.11.2022
Seiten
Betreff
0000 - 0000
Inhaltsverzeichnis
0602 - 0617
Selbständiger Fotograf schließt Vertrag mit dem TÜV mit der Aufgabe, verdeckte Tests von TÜV- Prüfstationen durchzuführen – im Zuge der Durchführung erleidet er einen Verkehrsunfall mit einem der bereitgestellten Fahrzeuge – Art und Ausführung der Tätigkeit sprechen für ein Beschäftigtenverhältnis zwischen den Parteien – entgegen der Einschätzung der Vertragsparteien liegt keine selbständige Tätigkeit vor – Unfall fand auf einem Betriebsweg statt – Hinweise für einen (unversicherten) Umweg nicht gegeben – zudem Versicherungsschutz gem. § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII gegeben (Unfall beim Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts) – Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.04.2022 – L 3 U 177/20 – DOK 311.01:371.11:372.4
0618 - 0637
Unfall eines Handelsvertreters auf einer Hoteltreppe, bei der er mit dem linken Fuß umknickt – kein Anspruch auf Versichertenrente, da Nachweis von entsprechenden eine rentenberechtigende MdE begründenden unfallbedingten Folgen nicht gelingt – Kritik an der Erhebung eines Gutachtens führt nicht zur Unverwertbarkeit des Gutachtens – entscheidend ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt– Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 19.07.2022 – L 9 U 2377/19 – DOK 375:412
0638 - 0646
Unfall eines Elektrikers mit Schädigung des linken Ellenbogens – CT-Diagnose zeigt massive Vorschädigung des Gelenks – Ablehnung der Anerkennung der weiterreichenden degenerativen Schädigungsfolgen – hier Auslösung einer ruhenden Krankheits-/ Schadensanlage – Unfall führte nur zu einer vorübergehenden Verschlechterung des vorbestehenden Leidens – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16.08.2022 – L 1 U 3883/21 – DOK 375:431
0647 - 0653
Arbeitsunfall des damals 20jährigen Klägers mit Schädel-Hirn Trauma als Folge – hochgradige Funktionseinschränkungen und Hilfebedürftigkeit in allen Alltagsverrichtungen – Verletztenrente nach MdE 100 v. H. – Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Sexualbegleitung durch besonders geschulte Dienstleisterinnen von 2016 bis 2018 gewährt – Folgeantrag abgelehnt – SG hat der Klage stattgegeben – Sexualbegleitung ist weiterhin zu gewähren – stellt Leistung zur sozialen Teilhabe dar – ist geeignet, eine gleichberechtigte Teilhabe des Klägers am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern – Leistungen zur Teilhabe nach § 39 SGB VII beschränkten sich nicht darauf, Kontakte zur Außenwelt zu knüpfen, sondern sollen auch das gestörte seelische Befinden des Behinderten verbessern und sein Selbstbewusstsein stärken – eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung – Urteil des SG Hannover vom 11.07.2022 – S 58 U 134/18 – DOK 428
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