abgeschlossen 09/2025
Auf Typ IV-Sensibilisierungen beruhende allergische Kontaktekzeme zählen zu den häufigsten beruflich bedingten Hauterkrankungen. Nur durch die Identifikation des auslösenden Allergens können Präventionsmaßnahmen im Sinne einer gezielten Allergenmeidung umgesetzt und die Entstehung, das Wiederaufleben oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit (BK)-Nr. 5101 verhindert werden. Daher kommt der allergologischen Diagnostik zum Nachweis oder Ausschluss einer Typ IV-Sensibilisierung in Form des Epikutantests in der Berufsdermatologie eine hohe Bedeutung zu. Die sich ständig wandelnde Arbeitswelt mit sich ändernder Allergenexposition und die eingeschränkte Verfügbarkeit von kommerziellen standardisierten Testallergenen stellen dabei eine große Herausforderung in der Allergiediagnostik dar. Um daraus resultierende diagnostische Lücken zu schließen, ist die Epikutantestung von patienteneigenem Material (insbesondere Berufsstoffen) essenziell. Hierüber können auch neue beruflich relevante Kontaktallergene oder neue berufliche Expositionen gegenüber bereits bekannten Kontaktallergenen festgestellt werden. Derartige Testungen erfordern jedoch eine hohe Expertise und Sorgfalt bei der Durchführung und Testdokumentation. Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse des Projekts FB-0317b zur Qualitätssicherung der Diagnostik von Typ IV-Allergien. Das Forschungsvorhaben verfolgte die folgenden Ziele:
Die Studie wurde durch die Ethikkommission der Universität Osnabrück befürwortet und umfasste eine retrospektiv-prospektive Analyse von 2 137 Testdokumentationen, bei denen Epikutantestungen mit patienteneigenen Substanzen in der Regel nach Unfallversicherung-Gebührenordnung für Ärzte (UV-GOÄ) Nr. 379 durchgeführt und dokumentiert wurden. Die Datenerhebung erfolgte bundesweit über die Unfallversicherungsträger (UVT), die die Testdokumentationen übermittelten. Die Daten wurden pseudonymisiert bzw. anonymisiert übermittelt, systematisch in einer Datenbank erfasst und anhand definierter Kriterien ausgewertet. Regelmäßige, quartalsweise durchgeführte Videokonferenzen mit den beteiligten UVT unterstützten den Studienverlauf und halfen, Herausforderungen – etwa durch COVID-19 oder gesetzliche Änderungen – zu identifizieren. Die erhobenen Daten wurden deskriptiv-statistisch analysiert, um Qualität, Inhalt und Lücken in der allergologischen Diagnostik zu erfassen.
Erfasst wurden Epikutantestungen patienteneigener Substanzen bei insgesamt 2 137 Versicherten; davon 1 319 (61,7 %) Versicherte getestet in Kliniken, 665 (31,1 %) Versicherte getestet in Praxen, 153 (7,2 %) aufgrund der Anonymisierung ohne Zuordnung. Insgesamt wurden 14 955 einzelne Epikutantestungen mit patienteneigenen Substanzen (in der Regel Berufsstoffe) bei diesen Versicherten durchgeführt und im Rahmen des Forschungsvorhabens erfasst. Am häufigsten wurden Schutzhandschuhe und Hautmittel der Versicherten getestet. Die Bewertung der Qualitätskriterien zeigte erhebliche Defizite. Es wurden diverse Mängel in der Test- und Dokumentationsqualität festgestellt, u. a. unzureichende Hersteller-/Produktangaben. Oftmals erfolgte bei positiver Testreaktion auf ein Stoffgemisch keine Aufschlüsselung der Einzelsubstanzen, was die Identifizierung neuer beruflicher Allergene erschwert. Aufgrund der festgestellten Qualitätsmängel ist bei 31,2 % der Testungen in Praxen, bei 26,5 % der Testungen ohne Zuordnung (aufgrund von Anonymisierungen) und bei 7,9 % der Testungen in Kliniken von einer sehr eingeschränkten oder nicht vorhandenen Aussagekraft der mit den UVT abgerechneten Hauttests auszugehen.
Schlussfolgerungen und Relevanz für die UVT: Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben konnten gravierende Mängel in der allergologischen Diagnostik von Kontaktallergien festgestellt werden. Es ist zu konstatieren, dass bei einem erheblichen Anteil der Versicherten – im Kollektiv der "Praxen" und "ohne Zuordnung" in fast einem Drittel der Testungen – eine adäquate Diagnostik unterblieben ist. Während in Kliniken eine insgesamt höhere Testqualität beobachtet wurde, bestehen in vielen Praxen gravierende Mängel hinsichtlich der Durchführung und Dokumentation der Testungen. Ein wesentlicher Befund ist die unzureichende Nutzung standardisierter Testbögen, was die Nachvollziehbarkeit der Diagnostik erheblich beeinträchtigt. Zur Verbesserung der allergologischen Diagnostik ist eine gezielte Aufklärung und Schulung der durchführenden ärztlichen Fachkräfte für Dermatologie und des nicht-ärztlichen Personals dringend erforderlich. Darüber hinaus erscheint die Einrichtung bzw. Stärkung von Schwerpunktzentren für die Epikutantestung patienteneigener Substanzen sinnvoll, um eine qualitativ hochwertige, standardisierte und nachvollziehbare Diagnostik zu gewährleisten.
Für die UVT ergibt sich daraus, angesichts der erheblichen, auch versicherungsrechtlichen Tragweite von Epikutantestungen klare Qualitätsanforderungen an Testverfahren und Dokumentation zu formulieren sowie die Durchführung in berufsdermatologischen Zentren zu fördern, um Fehlbewertungen und daraus resultierende Fehlentscheidungen zu vermeiden. Hinsichtlich einzuhaltender Standards können sich die UVT dabei orientieren an der S3-Leitlinie Epikutantestung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und der auf der Basis der Projektergebnisse von den Forschungsnehmern jüngst publizierten "Handreichung zur Epikutantestung mit patienteneigenen Substanzen in der Berufsdermatologie". Insgesamt eröffnen sich durch die Ergebnisse des DGUV Forschungsvorhabens FB-0317B vielfältige Ansatzpunkte für Qualitätssicherung, Versorgungsverbesserung und weitere Forschung in der berufsdermatologischen Allergiediagnostik.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Gefahrstoffe
Schlagworte:Prävention, Hauterkrankungen (außer Krebserkrankungen), Analyseverfahren
Weitere Schlagworte zum Projekt:Berufsdermatologie, Hauterkrankungen, Allergie