Versichert sind insbesondere Beschäftigte und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Unfallversicherung einbezogen.
Versicherte Personen
Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
Zunächst ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Ist ein Versicherungsfall eingetreten, so haben Versicherte Anspruch auf folgende Leistungen:
Als wichtigste Geldleistungen kommen das Verletzten - und Übergangsgeld (Entgeltersatzleistungen) sowie die Versichertenrente in Betracht. Ein Anspruch auf Rente besteht grundsätzlich dann, wenn Versicherte 26 Wochen nach einem Versicherungsfall immer noch erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert sind.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (zum Beispiel Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).
Lehrinhalte Versicherung und Leistung
Die HGU unterstützt Versicherte und Mitglieder in allen sich hieraus ergebenden Fragen. Im Arbeitsfeld „Versicherung und Leistung“ werden diese Fragestellungen gelehrt und erforscht. Auch der Bereich der Forschung wird durch entsprechende Forschungsprojekte unterstützt.
Professoren und Dozenten
Die Wissensvermittlung im Fachgebiet "Versicherung, Leistung" erfolgt durch hauptamtlich lehrende Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten. Diese Angebote werden durch Expertinnen und Experten aus Politik, Medizin und Verwaltung sinnvoll und praxisnah ergänzt.