Nach Ihrer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, werden Sie in der Sachbearbeitung eines Unfallversicherungsträgers tätig. Die Übernahmeentscheidung trifft Ihr Ausbildungsbetrieb. Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Regelungen Ihres Arbeitgebers. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Regelungen des öffentlichen Dienstes.
Qualifizierung – Die HGU als Ihr Partner
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten ist das Lernen noch nicht abgeschlossen. Im Gegenteil es beginnt vielmehr erst. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an eine moderne Berufswelt - Stichwort: lebenslanges Lernen - bietet die HGU eine Reihe an Weiterqualifizierungsmöglichkeiten. Diese finden als einzelnes Seminar oder als aufeinander aufbauendes Zertifikatsprogramm statt.
Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten
Weiterhin können Sie sich in einem Studiengang zum Bachelor of Arts qualifizieren.
Informationen zum Studiengang Sozialversicherung
Ggf. besteht darauf aufbauend eine weitere Studienmöglichkeit.
Als Partner für eine dauerhafte Qualifizierung begleitet die HGU Sie während Ihres gesamten Berufslebens: Unsere Qualifizierungsangebote werden ständig überprüft und optimal an Ihre Bedürfnisse angepasst.