Die spanische Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2023

Bild des Logos auf dunkelblauem Hintergrund

Spanien übernimmt vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Gemeinsam mit Belgien und Ungarn, welche im Jahr 2024 die Ratspräsidentschaft innehaben werden, bildet Spanien die sogenannte Triopräsidentschaft. Das vollständige Achtzehnmonateprogramm des Dreiervorsitzes finden sie hier.

Der spanische Vorsitz hat für sein Halbjahr vier Prioritäten festgelegt:

  1. Reindustrialisierung der EU und Gewährleistung ihrer strategischen Autonomie,
  2. Förderung des ökologischen Wandels,
  3. Förderung größerer sozialer und wirtschaftlicher Gerechtigkeit und
  4. Stärkung der europäischen Einheit durch Fortschritte bei der europäischen Integration.

Das vollständige Halbjahresprogramm des spanischen Ratsvorsitzes steht hier zur Verfügung.

Von den Prioritäten in der Sozial- und Gesundheitspolitik sind für die gesetzliche Unfallversicherung insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:

  • die Förderung menschenwürdiger Arbeit, insbesondere durch die weitere Umsetzung des Strategischen Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027,
  • das weitere Voranbringen der Initiativen der Europäischen Kommission zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor der Exposition gegenüber Blei und Diisocyanten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten,
  • die Verbesserung des Sozialschutzes für Selbstständige und eine stärkere Koordinierung ihrer Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit auf EU-Ebene und internationaler Ebene,
  • die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte und der Integration der europäischen Arbeitsmärkte durch die Fortführung laufender Gesetzgebungsverfahren und der Digitalisierung im Bereich der Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit,
  • ein Vorschlag für eine Initiative zur internationalen Remote Work und deren Auswirkungen auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit,
  • die Verabschiedung der Schlussfolgerungen des Rates über psychische Risiken im Zusammenhang mit prekären Arbeitsverhältnissen,
  • die Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten in den neuen Wirtschaftssektoren, unter anderem durch die Unterstützung des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zwischen den europäischen Sozialpartnern über Telearbeit inklusive eines Rechts auf Nichterreichbarkeit,
  • die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Anpassung der nationalen Sozialschutzsysteme an die neue Realität einer alternden Bevölkerung,
  • die Einführung einer European Disability Card und
  • die Vollendung der Europäischen Gesundheitsunion, darunter die Schaffung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes (EHDS).

Der Stabsbereich Internationale Beziehungen begleitet diese Themen eng und steht den Mitgliedern der DGUV für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung und vertritt ihre diesbezüglichen Interessen gegenüber den europäischen Institutionen und der Bundesregierung.