Zuständigkeit

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Die gesetzliche Unfallversicherung ist in drei Bereiche unterteilt. Den Schwerpunkt bilden die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie sind zuständige Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft mit Ausnahme der Landwirtschaft. Deren Unfallversicherungsschutz gewährleistet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände betreuen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, aber auch eine Vielzahl von Personengruppen, die versichert sind, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen (Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studenten, Arbeitssuchende, bestimmte ehrenamtlich Tätige, Helfer in Unglücksfällen, Blutspender u.v.m.).

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind jeweils für bestimmte Branchen (z.B. Metall, Bau, Handel, Transport, Verwaltung oder Gesundheits- und Wohlfahrtswesen) zuständig. Die Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der für ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Ein Wahlrecht besteht nicht. Weist ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Branchen auf, die verschiedenen Berufsgenossenschaften angehören, ist die Branchenzugehörigkeit des Unternehmensschwerpunktes maßgeblich.

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist Bestandteil eines einzigen, bundesweit zuständigen Trägers für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung.

Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand setzt sich aus bundesweit zuständigen Unfallkassen, solchen im Landesbereich, Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Feuerwehr-Unfallkassen zusammen. Hat ein Unternehmen Bestandteile aus mehreren Bereichen (gewerblich, landwirtschaftlich, öffentlich), bestimmt sich der zuständige Unfallversicherungsträger ebenfalls nach dem Unternehmensschwerpunkt. Für bestimmte Unternehmensbestandteile der Seefahrt, der Landwirtschaft sowie dem kommunalen Bereich gelten dabei im Einzelfall Ausnahmen.

Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4) erkundigen. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie ggf. direkt weiter.