Arbeitsintensität: Personalmangel in der Sozialpsychiatrie

Praxisbeispiel

In einer Einrichtung des betreuten Wohnens für Menschen mit psychischen Erkrankungen herrscht seit einiger Zeit Personalknappheit im therapeutischen Bereich. Es gibt offene Stellen, die nicht zeitnah nachbesetzt werden können und zudem auch immer wieder phasenweise Personalknappheit, z. B. in der Urlaubszeit oder bei Ausfall einzelner Beschäftigter durch Krankheit.

Die Therapeutinnen und Therapeuten in der Einrichtung sind in der so genannten Bezugsbetreuung tätig, d. h. für fest zugeordnete Klientinnen und Klienten zuständig. Zu diesen Klientinnen und Klienten sollte eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden, die die Basis für eine zufriedenstellende Betreuung darstellt. Der Aufbau und die Pflege dieser Beziehung erfordern jedoch Zeit und Ruhe, bspw. für vertrauensvolle Gespräche oder bilaterale Aktivitäten. Im Arbeitsalltag sind jedoch keine ausreichenden ungestörten Zeitfenster mit den einzelnen Klientinnen und Klienten vorhanden, die Beschäftigten arbeiten verdichtet, müssen oftmals mit Unterbrechungen umgehen und Arbeitsaufträge parallel bewältigen. Auch Dokumentationstätigkeiten bleiben im Arbeitsalltag immer wieder auf der Strecke.

In der Folge verlagern einige Therapeutinnen und Therapeuten einen Teil der Bezugsbetreuung sowie zugehörige Dokumentationen bewusst in den Feierabend und bauen hierdurch immer mehr Überstunden auf. Einige legen ihre Dienste sogar vermehrt auf das Wochenende, da es hier in der Einrichtung generell ruhiger zugeht.


Mögliche Gefährdungen

Die Situation in der Einrichtung führt bei den therapeutisch tätigen Beschäftigten zu einer dauerhaften Unzufriedenheit, da sie das Gefühl haben, die Bezugsbetreuung nicht mehr in der eigentlich notwendigen Qualität ausüben zu können. Die Arbeitssituation führt außerdem zu einem erhöhten Stressempfinden. Insbesondere das verdichtete Arbeiten, Überstunden und Wochenenddienste schränken die Erholungsfähigkeit der Beschäftigten ein, das Abschalten von der Arbeit wird immer schwerer. Vereinbarkeitsprobleme mit dem Privatleben werden wahrscheinlicher, insbesondere bei denjenigen, die nun bevorzugt auch an den Wochenenden arbeiten. Langfristig sind das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet.


Schutzziele

Arbeit ist gut gestaltet, wenn die Bezugsbetreuung ohne Zeitdruck und in einer zufrieden stellenden Qualität gewährleistet werden kann. Hierzu sollten die Beschäftigten weder verdichtet arbeiten, noch Überstunden leisten oder vermehrt am Wochenende arbeiten müssen.


Beispielhafte Maßnahmen

In der Reihenfolge S-T-O-P soll geprüft werden, ob es passende Maßnahmen zum Schutz vor einer Gefährdung gibt.

Substitution

  • In diesem Beispiel wurden keine substituierenden Maßnahmen getroffen.

Technische Maßnahmen

  • In diesem Beispiel wurden keine technischen Maßnahmen getroffen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Es wird weiterhin konsequent angestrebt, die offenen Stellen nachzubesetzen. Auch wenn dies kurzfristig nicht gelingt, wird die Notwendigkeit beim Träger der Einrichtung immer wieder kommuniziert und unterstrichen.
  • An den Wochenenden wird nur noch eine so genannte Basisbetreuung der Klientinnen und Klienten angeboten. Diese umfasst Leistungen wie die Bereitstellung von Mahlzeiten, Körperhygiene und eine erweiterte nicht therapeutische Beschäftigung (z. B. Basteln, Musizieren). Hierdurch werden die Therapeutinnen und Therapeuten von den Wochenenddiensten entbunden, die Klientinnen und Klienten sind dennoch ausreichend betreut und beschäftigt.
  • Infolge der Umstellung auf eine Basisbetreuung am Wochenende haben die Therapeutinnen und Therapeuten unter der Woche nun längere, ungestörte Zeitfenster mit einzelnen Klientinnen und Klienten. Beziehungsaufbau und -pflege funktionieren so nun wieder besser.
  • Es wurden störungsfreie Zeiten für die Dokumentationstätigkeiten eingeführt und klar kommuniziert. In diesen Zeitfenstern dürfen weder Kolleginnen und Kollegen noch Klientinnen und Klienten unterbrechen, sondern müssen dann mit ihren Anliegen warten.
  • Es wurden erweiterte Übergaben zwischen den Therapeutinnen und Therapeuten und den nicht therapeutisch tätigen Beschäftigten eingeführt, um eine reibungslosere (Zusammen)Arbeit zu gewährleisten und gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ergänzend zu den organisatorischen Maßnahmen die Möglichkeit, an verhaltensbezogenen Trainings teilzunehmen (z. B. Stressmanagement).
  • Es können bei Bedarf zusätzliche Supervisionen zu den Klientinnen und Klienten, aber auch zur Zusammenarbeit im Team eingefordert werden.