von Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir beginnen 2026 mit einem Kernthema der kommenden Jahre: Wie können wir die Potenziale von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz für die gesetzliche Unfallversicherung und den Arbeitsschutz fruchtbar machen?
Arbeitsprozesse, Rollenprofile und Anforderungen an Beschäftigte und Betriebe verändern sich. Aber welche KI-Anwendungen sind sinnvoll und welche Auswirkungen haben sie? Führungskräfte übernehmen in diesen Zeiten der Transformation eine wichtige Rolle. Denn neben den technischen Entscheidungen gilt es auch, die Beschäftigten mitzunehmen und frühzeitig in Veränderungsprozesse einzubinden.
Ein alter Grundsatz der gesetzlichen Unfallversicherung bekommt in der digitalen Arbeitswelt eine neue Dringlichkeit: Der Mensch sollte weiter im Mittelpunkt stehen. Denn ohne das menschliche Maß ist Sicherheit und Gesundheit gerade im KI-Zeitalter nicht möglich.
Viel Spaß bei der Lektüre!
Am 4. Dezember hat die Mitgliederversammlung der DGUV ein Positionspapier mit Maßnahmen zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung beschlossen. Die Vorstandsvorsitzenden der DGUV, Herr Volker Enkerts (VBG) und Herr Hans-Peter Kern (BG ETEM), stellen im Interview die wichtigsten Vorschläge vor.
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Ein sicherer und gesunder KI-Einsatz erfordert menschenzentrierte Gestaltung, Forschung und gezielte Qualifizierung von Fachkräften. Eine Online-Sifa-Befragung zeigt: Private KI-Erfahrung fördert berufliche Nutzung signifikant.
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KI verändert nicht nur einzelne Tätigkeiten, sondern ganze Institutionen und Verwaltungsmodelle. Singapur und die skandinavischen Staaten zeigen, wie strategische Rahmenbedingungen, standardisierte Datenplattformen und gezielte KI-Initiativen soziale Sicherungssysteme effizienter, flexibler und bürgerorientierter gestalten können.
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Das Gesundheits- und Sozialwesen ist ein sensibler Bereich für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Beschäftigte tragen eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Personen und die Datenschutzanforderungen sind hoch. Gleichzeitig macht der Fachkräftemangel eine Entlastung von Routineaufgaben dringend nötig.
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Anlagen und Software, die KI nutzen, wirken psychisch auf die Beschäftigten ein. Dadurch können sich positive sowie auch negative Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit ergeben. Schon bei der Einführung von KI sollten mögliche negative Beanspruchungsfolgen mitbedacht werden.
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Mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler wünscht sich, dass Software auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) fester Unterrichtsbestandteil wird. Noch wird sie meist punktuell genutzt. Ein Blick auf die möglichen psychischen Auswirkungen kann dabei helfen, zukünftige Einsatzmöglichkeiten besser zu beurteilen.
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Digitale Tools bereichern zunehmend das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Doch welche Anwendungen sind qualitativ geeignet, sicher und praxistauglich? Eine neue DGUV Information bietet Orientierung bei der Auswahl und Bewertung digitaler Anwendungen im Präventionsfeld "Gesundheit bei der Arbeit".
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Gerade dort, wo klassische Schutzkonzepte an ihre Grenzen stoßen, eröffnet der Einsatz von künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten für den Arbeitsschutz. Gleichzeitig kann KI jedoch zu unvorhersehbaren Entscheidungen führen. Für die Sicherheit der Beschäftigten unterliegt ihr Einsatz daher strengen Anforderungen.
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Das Konzept "Trust in Automation" beschreibt das Ausmaß, in dem Menschen darauf vertrauen, dass automatisierte Systeme zuverlässig, kompetent und innerhalb ethischer Grundsätze agieren. Ist das Vertrauen zu groß oder zu gering, birgt dies spezifische Gefahren und Herausforderungen.
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In vielen Branchen sind unbemannte Luftfahrtsysteme heute unverzichtbare Helfer. Sie ermöglichen Inspektionen, Vermessungen und Überwachungen, die früher riskant, teuer oder schlicht unmöglich waren. Mit der wachsenden Verbreitung steigen auch die Anforderungen an Sicherheit und Professionalität beim Multikopterflug.
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Neue Regelwerke zu Security beschäftigen Unternehmen in Europa. Vor ihnen muss sich kein Unternehmen, wohl aber böswillige Hacker fürchten. Sie stärken Europa und schützen jedes einzelne Unternehmen. Entscheidend ist nun, die ersten Schritte anzugehen, die DGUV gibt dazu Hilfestellung.
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Haftungsprivilegien außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber leiharbeitsähnlichen Dienst- und Werkvertragsmitarbeitenden gibt es im System der §§ 104 ff. SGB VII nicht. Selbst ein gewisser Organisationsgrad genügt nicht per se für die Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte.
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